Medizinische Rehabilitationshilfen der Klasse I: Importpräferenzrichtlinien

2026-01-06

Medizinische Rehabilitationshilfen der Klasse I (manuelle Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel, Krücken, Trainingsgeräte etc.) profitieren weltweit von gezielten Importförderungen, da die Weltbevölkerung altert und der Bedarf an Rehabilitationsleistungen steigt. Dieser Kurzleitfaden hilft Importeuren, Kosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, indem er die wichtigsten Präferenzregelungen in bedeutenden Märkten anhand offizieller Quellen erläutert.

Class I medical rehabilitation aids

I. Europa & USA: Zollsenkungen + Mehrwertsteuerbefreiungen

Reife Märkte mit soliden Strategien, die auf Kostenreduzierung und den Schutz gefährdeter Gruppen abzielen.

1. EU

Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates sind Hilfsmittel der Klasse I innerhalb der EU (28 Mitgliedstaaten + EWR) zollfrei. Für Importe aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China) fallen in der Regel Zölle von 0–3 % gemäß EU-TARIC an (siehe http://madb.europa.eu/madb/euTariffs.htm). Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich bieten Mehrwertsteuervorteile: Frankreich erhebt für Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen 2,1 % Mehrwertsteuer (statt der üblichen 20 %); im Vereinigten Königreich ist die Mehrwertsteuer bei Selbstdeklaration erlassen (keine ärztlichen Atteste erforderlich). Produkte der Klasse I sind von der Benannten Stelle befreit – lediglich die Beauftragung eines EG-REP und die Registrierung bei EUDAMED (1–2 Monate) sind erforderlich. Hinweis: Die EU-Durchführungsverordnung 2025/1197 schränkt die Teilnahme chinesischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen ein; bitte prüfen Sie die Einhaltung der Vorschriften.

2. USA

Gemäß dem Nairobi-Protokoll sind Hilfsmittel der Klasse I für Menschen mit Behinderungen (z. B. Rehabilitationsgeräte für Diabetiker, Gehkrücken) zollfrei einzuführen. Laut dem HTS (Harmonized Type System) des CBP (US-Zoll- und Grenzschutz) gelten für die meisten anderen Hilfsmittel Zölle von ≤ 2 %, für Basisartikel (z. B. Griffkrafttrainer) sogar 0 %. Die FDA befreit Hilfsmittel der Klasse I von der 510(k)-Vorabbenachrichtigung – lediglich die FDA-Registrierung, die Produktlistung und die Bestellung eines US-Vertreters sind erforderlich. Jährliche Erneuerung ($500) behält seine Gültigkeit.

3. Südamerika

Der politische Rahmen Südamerikas basiert auf Freihandelsabkommen (FHA): Als Mitglied des Mercosur (Gemeinsamer Markt des Südens) erhebt Brasilien keine Zölle auf Hilfsgüter der Klasse I, die zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden. Für wichtige Importkategorien aus China gelten Präferenzzölle im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) (siehe offizielle Website des brasilianischen Zolls). Argentinien wendet niedrige Zölle und ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für lebensnotwendige Hilfen an; Einzelheiten hierzu sind in den offiziellen Bestimmungen des argentinischen Wirtschaftsministeriums festgelegt.


II. Naher Osten: Doppelte Entlastung bei Zöllen und Mehrwertsteuer, Fokus auf Existenzsicherung

Viele Länder des Nahen Ostens locken hochwertige Importprodukte durch Steueranreize an, um Lücken in der lokalen medizinischen Rehabilitationsversorgung zu schließen.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten gemäß ihrem Mehrwertsteuergesetz und dessen Änderungen Mehrwertsteuerbefreiungen für Rehabilitationshilfsmittel der Klasse I an, die in direktem Zusammenhang mit medizinischen Dienstleistungen stehen. Für die Kernkategorien gelten Zölle von lediglich 0–5 %. Zwischen einigen Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats (GCC) bestehen regionale Handelspräferenzen. Die türkische Präsidialverordnung Nr. 9126 aus dem Jahr 2024 zählt Rehabilitationshilfsmittel der Klasse I ausdrücklich zu den bevorzugten Kategorien medizinischer Produkte und wendet einen Mehrwertsteuersatz von 10 % an (regulärer Satz: 20 %). Saudi-Arabien erhebt niedrige Zölle auf medizinische Bedarfsartikel. Die meisten Hilfsmittel der Klasse I unterliegen einem Standardsatz von 5 %, einige sind sogar zollfrei. Katar importiert aufgrund der begrenzten lokalen Produktion aktiv Rehabilitationshilfsmittel und verfolgt eine auf den medizinischen Sektor ausgerichtete Politik. Ägypten erhebt niedrige Zölle auf Hilfsmittel zur Existenzsicherung. Die Mehrwertsteuer wird gemäß speziellen Standards für medizinische Produkte erhoben (siehe offizielle Website der ägyptischen Steuerbehörde).

III. Russland: Mehrwertsteuerbefreiung + niedrige Zölle, klare politische Vorteile

Die überarbeitete Liste der vom russischen Gesundheitsministerium von der Mehrwertsteuer befreiten Medizinprodukte wurde offiziell veröffentlicht. Produkte der Klasse I, wie z. B. orthopädische Fixationssysteme und spezielles Rehabilitationszubehör, sind ausdrücklich von der Mehrwertsteuer befreit. Für die entsprechenden Importprodukte gelten Zölle von nur 0–5 %. Unternehmen müssen die Berechtigung ihrer Produkte anhand der russischen Zollcodes und der offiziellen zollfreien Listen überprüfen.

Zur Einhaltung der Vorschriften gewährleistet die Online-Registrierung gemäß den Anforderungen des russischen Föderalen Dienstes für Verbraucherschutz und menschliches Wohlergehen (Rospotrebnadzor) eine effiziente Zollabfertigung. In Schwellenländern bieten die Freihandelszonen Usbekistans für importierte Produktionsanlagen und Rohstoffe für Hilfsmittel der Klasse I mit einer Importabhängigkeitsquote von 70 % eine vollständige Befreiung von Zöllen und Körperschaftsteuer für 3 bis 10 Jahre. Kasachstan verlangt für importierte Medizinprodukte eine NMRK-Zertifizierung; die Einhaltung dieser Zertifizierung ermöglicht den Zugang zu entsprechenden Einfuhrerleichterungsmaßnahmen.

IV. Japan, Südkorea und Südostasien: Niedrige Zölle als Kernpunkt, klare Schlüsselpolitik

Japan: Für Hilfsmittel der Klasse I gelten Zölle von 0–2 %. Eine vereinfachte Registrierung bei der Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (PMDA) ist erforderlich. Südkorea: Für Kernkategorien gelten gestaffelte Zollpräferenzen mit Sätzen von 0–3 %. Südostasien: Viele Länder senken die Zölle durch Freihandelsabkommen. Vietnam, Indonesien usw. bieten für Kernkategorien Zollfreiheit und Mehrwertsteuervergünstigungen. Die Details richten sich nach den jeweiligen nationalen Richtlinien.


V. Allgemeine Leitlinien für die Nutzung von Präferenzen (Offizielle Richtlinien)

1. Zuerst die Einhaltung der Vorschriften: Vollständige Registrierung im Zielmarkt (EU: EC REP+EUDAMED; USA: FDA; Japan: PMDA). 

2. Sicheres Ursprungszeugnis (Formular A/E für China-EU, Form E für ASEAN, ChAFTA COO). 

3. Überprüfung der Eignung über offizielle Kanäle (EU MDR, US FDA-Datenbank, Japan PMDA-Richtlinien).


VI. Exportvorteile, Qualifikationen und Zertifizierungen des Unternehmens

Mit einem umfassenden Compliance-System und integrierten Serviceleistungen ist unser Unternehmen auf den Export von medizinischen Rehabilitationshilfsmitteln der Klasse I spezialisiert. Unsere Hauptvorteile sind:

  • Vollständige Zertifizierungen: MDMA, FDA, CE (MDR), ISO 13485

  • Professionelle Dienstleistungen: Engagierte Service- und Compliance-Teams

  • Stabile Lieferkette: Produktqualität und Liefereffizienz werden durch groß angelegte Produktionsanlagen und durchgängige Qualitätskontrollsysteme gewährleistet.

Darüber hinaus bieten wir ausländischen Unternehmen spezialisierte Produktversorgungsdienstleistungen an. Wir freuen uns über die Kontaktaufnahme ausländischer Partner per E-Mail.mandy@sunshinehc.netjederzeit.Unsere offizielle Websiteverfügt über umfassende Qualifikationsdokumente, relevante Zertifikate und Unternehmensdetails.

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